## eRecht24 GmbH & Co. KG
# API Nutzungsbedingungen für Plug-in Entwickler
**Juni 2021**

## 1. Allgemeines | Geltungsbereich
1.1 Diese API Nutzungsbedingungen für Plug-in Entwickler („Nutzungsbedingungen“) gelten für alle Verträge zwischen der eRecht24 GmbH & Co. KG, Lietzenburger Str. 93-95, D-10719 Berlin („eRecht24“) und Entwicklern, die Plug-ins entwickeln und betreiben, welche über eine von eRecht24 angebotene Softwareschnittstelle („API“) mit den Diensten von eRecht24 kommunizieren können („Entwickler“).

1.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen eRecht24 und Entwicklern, die online, per E-Mail, über eine App oder anderweitig geschlossen werden (der „Nutzungsvertrag“).

1.3 Diese Nutzungsbedingungen gelten auch als Rahmenvereinbarung für künftige Verträge mit dem Entwickler, ohne dass eRecht24 im Einzelfall auf sie hinweisen muss. Diese Nutzungsbedingungen gelten spätestens dann als von dem Entwickler bestätigt, wenn der Entwickler auf die API zugreift.

1.4 Diese Nutzungsbedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprüchliche oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann vollständig oder teilweise Bestandteil des Nutzungsvertrages, wenn eRecht24 ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, die schriftlich mit dem Entwickler in bestimmten Fällen getroffen wurden (einschließlich Nebenabreden, zusätzlichen Vereinbarungen und Ergänzungen) haben vor diesen Nutzungsbedingungen Vorrang.

1.6 Sofern in diesen Nutzungsbedingungen die Begriffe „schriftlich“, „in Schriftform“ oder ähnliche verwendet werden, beziehen sich diese auf die „Schriftform“ im Sinne des § 126 BGB. Der elektronische Austausch von Kopien unterzeichneter Dokumente sowie von Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur (wie beispielsweise mit Hilfe von DocuSign oder Adobe Sign) reicht in diesem Zusammenhang aus. Soweit nicht in diesen Nutzungsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, ist dafür der Austausch einfacher E-Mails nicht ausreichend.

1.7 Verweise in diesen Nutzungsbedingungen auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Folglich gelten die gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn eine solche Klarstellung nicht erfolgt, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften werden in diesen Nutzungsbedingungen ergänzt oder ausdrücklich ausgeschlossen.

## 2. Lizenzgewährung
2.1 eRecht24 gewährt dem Entwickler während der Laufzeit des Nutzungsvertrages, ausschließlich zum Zwecke der Entwicklung und des Betriebs von Softwareerweiterungen (Plug-ins), die über die API auf Leistungen und Inhalte von eRecht24 (gemeinsam die „Dienste“) zugreifen können („Entwickler-Plug-in“), ein kostenfreies, einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites und widerrufliches Recht, die API zu nutzen („Lizenz“).

2.2 Der Nutzungsvertrag gewährt kein Recht zur Nutzung der Dienste selbst. Hierfür ist eine separate Vereinbarung zwischen eRecht24 und dem Entwickler notwendig.

2.3 Die API wird so angeboten, wie in der dazugehörigen Dokumentation beschrieben; die von Zeit zu Zeit aktualisierte Dokumentation kann unter https://api-docs.e-recht24.de/ abgerufen werden („Dokumentation“).

2.4 Der Entwickler darf seinen Mitarbeitern und Auftragnehmern erlauben, die API zu nutzen, unter der Voraussetzung, dass der Entwickler sicherstellt, dass (A) auch die Nutzer diese Nutzungsbedingungen einhalten und dass (B) die API ausschließlich zu Gunsten des Entwicklers genutzt wird. Der Entwickler ist gegenüber eRecht24 für jedes Handeln und Unterlassen von Nutzern der API vollumfänglich verantwortlich. Unmittelbare Ansprüche von eRecht24 gegen Nutzer bleiben unberührt.

## 3. Lizenzbeschränkungen
3.1 Soweit nicht von eRecht24 im Einzelfall ausdrücklich schriftlich gestattet, darf der Entwickler nicht (und darf nicht gestatten, dass Dritte, einschließlich aller Nutzer der API, dies tun) mittelbar oder unmittelbar: (A) die API oder die Dienste unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, übertragen, abtreten, vertreiben, teilen, verpachten, vermieten, extern geschäftlich nutzen, outsourcen, auf der Basis einer Teilzeitnutzung oder als Serviceunternehmen nutzen, oder in einer Application Service Provider- oder einer Managed Service Provider-Umgebung nutzen oder anderweitig Einnahmen aus der API oder den Diensten generieren; (B) jedwede Teile der API oder der Dienste im Wege des „reverse engineering“ zu rekonstruieren oder auf eine andere Weise versuchen, Quellcodes, Objektcodes oder zugrundeliegende(s) strukturelle Ideen, Fachwissen oder Algorithmen oder andere Funktionsmechanismen der API oder der Dienste zu erlangen, es sei denn dies ist im Einzelfall aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig; (C) alle oder einen Teil der API oder der Dienste modifizieren, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen, die auf den Diensten basieren; (D) Hinweise auf Eigentumsrechte, die in der API oder den Diensten oder Teilen davon erscheinen, modifizieren; (E) die API oder die Dienste so nutzen, dass geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Ausfuhrbestimmungen und -einschränkungen, nationale Sicherheitskontrollen und -vorschriften) verletzt werden oder außerhalb des unter Ziffer 2 beschriebenen Lizenzumfangs nutzen; oder (F) die API oder die Dienste verwenden, um (i) verletzendes, verleumderisches oder auf andere Weise unrechtmäßiges oder unerlaubtes Material oder Schadcode zu speichern, herunterzuladen oder zu übertragen, oder (ii) Phishing, Spamming, Denial-of-Service-Angriffen oder anderen betrügerischen oder kriminellen Aktivitäten nachzugehen; (iii) die Integrität oder die Leistungsfähigkeit von Systemen Dritter oder die darin enthaltenen Angebote oder Daten zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen; (iv) zu versuchen, unerlaubten Zugriff auf die API, die Dienste oder die Systeme oder Netzwerke von eRecht24 zu erlangen; oder (v) Penetrationstests, Schwachstellenanalysen oder andere Sicherheitsbewertungen durchzuführen oder Dritte mit deren Durchführung zu beauftragen.

3.2 Die API darf nur wie in der Dokumentation beschrieben genutzt werden.

3.3 eRecht24 kann die Nutzung der API durch den Entwickler überwachen und untersagen, wenn eRecht24 der Auffassung ist, dass der Entwickler oder Nutzer gegen die Bestimmungen der Ziffer 3 verstoßen.

## 4. Umfang der Bereitstellung der API
4.1 eRecht24 ist berechtigt, die API jederzeit ohne vorherige Ankündigung upzudaten, upzugraden, herabzustufen, einzuschränken, den Traffic über oder die Anzahl der Anfragen an die API zu beschränken oder die API auf andere Weise zu modifizieren.

4.2 Für die Bereitstellung der API übernimmt eRecht24 keine Gewährleistung. eRecht24 ist insbesondere nicht verpflichtet, die Interoperabilität zwischen dem Entwickler-Plug-in oder anderen Softwarelösungen einerseits und der API oder den Diensten andererseits zu gewährleisten. eRecht24 kann zudem die von dem Entwickler oder den Nutzern während der Nutzung der API eingegebenen Informationen nicht kontrollieren und kann die Richtigkeit dieser Informationen nicht gewährleisten. 

4.3 eRecht24 ist nicht verpflichtet, im Zusammenhang mit der API oder den Diensten Wartung (d. h. die Behebung von Störungen und sogenannter Bugs sowie die Bereitstellung von Aktualisierungen und Upgrades) oder Support (d. h. die Mitwirkung an der Erkennung von Problemen sowie technische und nicht-technische Unterstützung) zu erbringen oder eine bestimmte Mindestverfügbarkeit der API oder der Dienste zu gewährleisten.

4.4 eRecht24 kann nach eigenem Ermessen (A) dem Entwickler Testinstanzen für die Entwicklung von Entwickler-Plug-ins zur Verfügung stellen, (B) den Entwickler bei Fragen zu der API unterstützen, (C) Security-Reviews von Entwickler-Plug-ins vornehmen, (D) Datenschutz-Reviews von Entwickler-Plug-ins vornehmen, (E) dem Entwickler nach Maßgabe einer gesonderten Vereinbarung, kostenfreien Zugang zu den Diensten gewähren, und (F) dem Entwickler in sonstiger Weise unterstützen, soweit eRecht24 dies für notwendig erachtet.

4.5 eRecht24 ist berechtigt, die Nutzung der API jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und zu kündigen. Die Nutzung der API stellt keine Garantie für die Funktionsweise oder Eigenschaften der Dienste dar und sollte nicht als Entscheidungsgrundlage für die etwaige Inanspruchnahme der Dienste dienen.

## 5. Weitere Pflichten des Entwicklers
5.1 Der Entwickler sichert zu und gewährleistet, dass der Entwickler und alle Nutzer die API ausschließlich in vollständiger Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften verwenden.

5.2 Der Entwickler ist verpflichtet, bei der Entwicklung und dem Betrieb von Entwickler-Plug-ins die Vorgaben der Dokumentation sowie die ihm jeweils mitgeteilten aktuellen Entwicklungs- und Betriebsvorgaben von eRecht24, wie in Anlage A aufgeführt, einzuhalten. Anlage A ist wesentlicher Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.

5.3 Der Entwickler ist verpflichtet, zum Zwecke der Kommunikation zwischen eRecht24 und dem Entwickler eine korrekte und funktionsfähige E-Mail-Adresse vorzuhalten und diese eRecht24 unverzüglich mitzuteilen.

5.4 Der Entwickler ist dafür verantwortlich, Geräte und IT-Leistungen, die für die Verbindung mit, den Zugriff auf oder die sonstige Nutzung der API erforderlich sind, auf eigene Kosten zu beschaffen, instand zu halten und deren Sicherheit aufrechtzuerhalten, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme und Netzwerke (gemeinsam das „Equipment“).

5.5 Der Entwickler ist alleine für die Inhalte aller Daten und jedweden anderen Materials, das von dem Entwickler oder Nutzern der API über oder mit Hilfe der API angezeigt, veröffentlicht, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen wird (gemeinsam die „Entwicklerinhalte“) sowie für die Entwickler-Plug-Ins verantwortlich.

5.6 Im Falle einer nicht autorisierten Verwendung eines dem Entwickler von eRecht24 überlassenen Plug-in-Keys oder einer anderen bekannten oder vermuteten Sicherheitsverletzung oder einem Missbrauch der API oder der Dienste, ist der Entwickler verpflichtet, eRecht24 darüber unverzüglich zu informieren. Der Entwickler haftet für jede unbefugte Verwendung der API und der Dienste.

## 6. Vertraulichkeit | Nutzungsdaten
6.1 Dem Entwickler ist bewusst, dass er im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag Kenntnis von bestimmten geschäftlichen, technischen oder finanziellen Informationen erhalten kann, die sich auf die Unternehmenstätigkeit von eRecht24 beziehen („Vertrauliche Informationen“). Hierzu zählen beispielsweise, jedoch ohne hierauf beschränkt zu sein, nichtöffentliche Informationen in Bezug auf Merkmale, Funktionen und Leistungsfähigkeit der API und der Dienste.

6.2 Der Entwickler ist verpflichtet, Vertrauliche Informationen zu schützen und diese (außer auf eine andere nach diesen Nutzungsbedingungen zulässige Weise) nicht zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht nach fünf (5) Jahren nach der Offenlegung dieser Informationen und in Bezug auf Informationen, von denen der Entwickler nachweisen kann, dass (A) diese der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden; oder (B) diese vor deren Erhalt bereits im Besitz der Entwickler waren; oder (C) diese dem Entwickler rechtmäßig ohne Einschränkungen durch Dritte zugänglich gemacht wurden; oder (D) diese unabhängig und ohne die Verwendung von Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (E) dass diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften offenbart werden müssen.

6.3 eRecht24 ist berechtigt, Daten und andere Informationen, die sich auf die Erbringung, die Verwendung und die Erfüllung verschiedener Aspekte der API und der Dienste und damit verbundener Systeme und Technologien beziehen, zu erfassen und zu analysieren, und eRecht24 steht es während und nach Ende des Nutzungsvertrages frei, (A) solche Daten und Informationen zu nutzen, um die API und die Dienste zu verbessern und weiterzuentwickeln, sowie diese zum Zwecke anderer Entwicklungen, Diagnose- und Korrekturmaßnahmen zu nutzen, die in Verbindung mit der API, den Diensten und anderen Angeboten von eRecht24 stehen; und (B) diese Daten und Informationen ausschließlich in aggregierter oder sonst anonymisierter Form in Verbindung mit ihrem Geschäftsbetrieb weiterzugeben.

## 7. Eigentumsrechte | Namen und Logos | Feedback

7.1 eRecht24 und ihre Auftragnehmer sind und bleiben Eigentümer aller Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechten, Rechten an Datenbanken, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Markennamen und allen anderen Rechten an geistigem Eigentum und technischen Lösungen an und im Zusammenhang mit der API und den Diensten. Der Entwickler erkennt an, dass die dem Entwickler nach dem Nutzungsvertrag gewährten Rechte dem Entwickler keine Eigentumsrechte an der API oder den Diensten verschaffen.

7.2 Der Entwickler gewährt eRecht24 während der Laufzeit des Nutzungsvertrages ein einfaches, nicht übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und inhaltlich unbeschränktes (Nutzungs-)Recht, die Entwicklerinhalte in Verbindung mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen zu nutzen. eRecht24 haftet nicht für die Entwicklerinhalte.

7.3 eRecht24 ist berechtigt, sich in ihren Marketingmaterialien und auf ihren Webseiten unter Nennung des Firmennamens des Entwicklers und der Abbildung dessen Logos sowie einer kurzen Beschreibung auf die Entwickler-Plug-ins zu beziehen.

7.4 Der Entwickler kann eRecht24 gelegentlich Vorschläge für neue Eigenschaften oder Funktionen der API und der Dienste unterbreiten oder sonstiges Feedback zu der API und den Diensten geben. Es steht eRecht24 frei, solche Vorschläge oder solches Feedback zu berücksichtigen. Der Entwickler gewährt eRecht24 kostenfrei ein vollständig abgegoltenes, unbefristetes, unterlizenzierbares Recht, ein solches Feedback zu jeglichen Zwecken zu nutzen.

## 8. Datenschutz
eRecht24 und der Entwickler werden die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und deren Einhaltung durch die von ihnen jeweils eingesetzten Personen sicherstellen.

## 9. Keine Vergütung
9.1 Die Einräumung der Rechte gemäß Ziffer 2 erfolgt kostenfrei.

9.2 Entwicklung und Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Plug-Ins durch den Entwickler erfolgt vergütungsfrei.

9.3 Soweit nicht im Einzelfall schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, trägt der Entwickler sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag entstehenden Kosten (wie z. B. Entwicklungskosten und Kosten für die Anschaffung von Equipment) allein.

## 10. Laufzeit | Kündigung
10.1 Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten gegenüber der anderen Partei ordentlich kündigen.

10.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund besteht für eRecht24 insbesondere dann, wenn (A) der Entwickler eine der Bestimmungen des Nutzungsvertrags wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Anzeige dieser Verletzung geheilt wird; (B) der Entwickler gegen die Lizenzbeschränkungen nach Ziffer 3 verstößt; oder (C) sich die Beteiligungsstruktur innerhalb des Entwicklers unmittelbar oder mittelbar wesentlich verändert, einschließlich solcher Fälle, in denen der Entwickler unmittelbar oder mittelbar von einem Dritten oder eine Gruppe kontrolliert wird.

10.3 Kündigungen bedürfen für Ihre Wirksamkeit der Schriftform (einfache E-Mail ausreichend).

10.4 Mit Beendigung des Nutzungsvertrags, sperrt eRecht24 den Zugang des Entwicklers zu der API.

## 11. Haftung des Entwicklers
Hinsichtlich Schäden aufgrund der Verwendung der vertragsgegenständlichen Plug-Ins haftet der Entwickler nach den gesetzlichen Regelungen zum Schenkungsrecht (§ 521 BGB) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bzw. bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels.

## 12. Haftung von eRecht24
12.1 Unbeschadet der Regelung des § 599 BGB haftet eRecht24 unbeschränkt für (A) die Verletzung von Lebens, Körpers oder Gesundheit durch eRecht24, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (B) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch eRecht24, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre leitenden Angestellten; (C) vorsätzlich verursachte Schäden durch nicht in (B) genannte Erfüllungsgehilfen von eRecht24; (D) Schäden aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit; und (E) Forderungen aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

12.2 Unbeschadet der Regelung des § 599 BGB haftet eRecht24 für Schäden aus der Verletzung ihrer vertragsgegenständlichen Kardinalpflichten durch eRecht24, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Nutzungsvertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Nutzungsvertrages waren und auf deren Erfüllung der Entwickler vertrauen darf. Sofern die Verletzung solcher Kardinalpflichten durch (A) leichte Fahrlässigkeit von eRecht24, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder (B) leichte oder grobe Fahrlässigkeit von nicht in (A) genannten Erfüllungsgehilfen von eRecht24 erfolgt, ist die Haftung von eRecht24 auf den Betrag begrenzt, der für eRecht24 zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

12.3 Unbeschadet der Regelung des § 599 BGB und der Ziffern 12.1 und 12.2 haftet eRecht24 nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die (A) leicht fahrlässig durch eRecht24, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten; oder (B) leicht oder grob fahrlässig durch nicht in (A) genannte Erfüllungsgehilfen von eRecht24 verursacht werden.

12.4 eRecht24 ist nicht verantwortlich für die die technische, wissenschaftliche, rechtliche und kommerzielle Durchführbarkeit von Vorhaben des Entwicklers.

12.5 Dem Entwickler ist bewusst und er erkennt an, dass der entwicklerseitige Zugang zu der API, wie etwa ein Internetzugang, nicht gewährleistet werden kann, und dass eRecht24 nicht für Ausfälle der Internetverbindungen oder des Equipments des Entwicklers haftet.

12.6 eRecht24 haftet für Datenverluste nur bis zu einem Betrag, der die typischen Kosten für die Wiederherstellung abdeckt, die entstanden wären, wenn der Entwickler ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hätte.

12.7 Vorbehaltlich Ziffer 12.1 ist die Haftung von eRecht24 für Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag, sei es aus Vertrag, Delikt oder aus anderen Gründen, beschränkt auf einen Betrag in Höhe von EUR 50.000,00.

12.8 Eine weitere Haftung von eRecht24 über die in dieser Ziffer 12 geregelten Fälle hinaus ist dem Grunde und der Höhe nach ausgeschlossen.

## 13. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
13.1 eRecht24 kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, soweit darin keine Änderung liegt, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen eRecht24 und dem Entwickler betrifft und dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommt.

13.2 Jede Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird dem Entwickler in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten angekündigt. Der Entwickler kann der Änderung vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens zustimmen oder widersprechen.

13.3 Die Änderung gilt als von dem Entwickler angenommen, wenn der Entwickler der Änderung nicht vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens widerspricht. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs des Entwicklers endet der Nutzungsvertrag im Zeitpunkt des beabsichtigten Inkrafttretens der Änderung dieser Nutzungsbedingungen. eRecht24 wird den Entwickler in der entsprechenden Ankündigung ausdrücklich darüber informieren.

## 14. Schlussbestimmungen
14.1 Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser Nutzungsbedingungen stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Entwickler und eRecht24 in Bezug auf seinen Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Regelungen, Abreden, Übungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf dessen Vertragsgegenstand und schließt diese aus.

14.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen müssen schriftlich erfolgen (der Austausch einfacher E-Mails ist ausreichend). Dasselbe gilt für Vereinbarungen, von diesem Schriftformerfordernis abzuweichen oder auf dieses vollständig zu verzichten.

14.3 Der Entwickler darf seine Rechte oder Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag und diesen Nutzungsbedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von eRecht24 abtreten. Der Entwickler ist nur dann berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von eRecht24 aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, wenn seine Forderungen (A) rechtskräftig festgestellt wurden; (B) unbestritten sind; oder (C) von eRecht24 anerkannt wurden.

14.4 Durch den Nutzungsvertrag kommt kein(e) Vertretungsverhältnis, Partnerschaft, Beteiligungsgesellschaft oder Beschäftigungsverhältnis zustande, und der Entwickler ist in keiner Hinsicht befugt, eRecht24 in jedweder Weise rechtlich zu binden.

14.5 Die vertraglichen Beziehungen zwischen eRecht24 und dem Entwickler, diese Nutzungsbedingungen sowie sämtliche Rechte aus oder im Zusammenhang damit unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss dessen Kollisionsrecht das zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates führt. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

14.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zwischen eRecht24 und dem Entwickler und diesen Nutzungsbedingungen ist Berlin, Deutschland.

14.7 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen davon nicht berührt. eRecht24 und der Entwickler sind verpflichtet, anstelle der fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was der Entwickler und eRecht24 nach dem Sinn und Zweck dieser Nutzungsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten.

# Anlage A
## Entwicklungs- und Betriebsvorgaben
Der Entwickler verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Entwicklung (einschließlich Weiterentwicklung) und dem Betrieb von Entwickler-Plug-ins folgende Vorgaben einzuhalten:

### Verantwortung für Entwickler-Plug-ins
Der Entwickler ist allein für die Entwickler-Plug-ins sowie für deren Wartung und Support verantwortlich und wird sich nach besten Kräften um deren kontinuierliche Weiterentwicklung bemühen.

### Verwendung von Plug-in-Keys
Der Entwickler ist verpflichtet, etwaige dem Entwickler von eRecht24 überlassene Plug-in-Keys („Plug-in-Key“) in den Entwickler-Plug-ins zu implementieren und sicherzustellen, dass diese Plug-in-Keys bei jeder Kommunikation des Entwickler-Plug-ins mit der API an die API übertragen werden. eRecht24 ist berechtigt, jede Kommunikation mit der API, die ohne die Übertragung dieser Plug-in-Keys erfolgt, zu blockieren. Der Entwickler stellt sicher, dass die Plug-in-Keys auf sichere Weise gespeichert und verwendet werden.

### Veröffentlichung und Lizenzierung
Der Entwickler ist berechtigt, jedes Entwickler-Plug-in unter Lizenzbestimmungen seiner Wahl zu veröffentlichen. Der Entwickler wird eRecht24 vorab schriftlich (einfache E-Mail ausreichend) von diesen Lizenzbestimmungen in Kenntnis setzen.
Der Entwickler räumt eRecht24 hiermit das nicht-ausschließliche Recht ein, (A) jedes Entwickler-Plug-in zum Zwecke der Bereitstellung der Dienste und der Gewährleistung der Interoperabilität der Dienste und des Entwickler-Plug-ins zu nutzen, und (B) den zahlenden Kunden von eRecht24 (Premium Nutzer) jedes Entwickler-Plug-in zur kostenfreien, nicht-ausschließlichen Nutzung zum Zwecke der Nutzung der Dienste zur Verfügung zu stellen.

### Datenschutz und Datensicherheit
Der Entwickler ist verpflichtet die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Entwicklung und des Betriebs von Entwickler-Plug-ins zu berücksichtigen, insbesondere Maßgaben zu Datensparsamkeit, zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen und zu datenschutzfreundlicher Technikgestaltung. Der Einsatz von Tracking-Tools und die Speicherung personenbezogener Daten von Nutzern eines Entwickler-Plug-ins ist dem Entwickler nicht erlaubt.
Der Entwickler ist zu dem verpflichtet, bei der Entwicklung und dem Betrieb von Entwickler-Plug-ins gängige Sicherheitsstandards einzuhalten, um Schäden von Nutzern der Entwickler-Plug-ins abzuwenden.

### Bezugnahmen auf eRecht24
Der Entwickler darf in der Beschreibung des Entwickler-Plug-ins auf die Kompatibilität mit den Diensten von eRecht24 hinweisen, soweit klar erkennbar ist, dass eRecht24 nicht der Autor des Entwickler-Plug-ins ist und dafür auch keine Wartung oder Support erbringt. Zu einer darüberhinausgehenden Nutzung der Namen und Marken von eRecht24 ist der Entwickler nicht befugt.
Einstellung der Entwicklung oder des Betriebs
Sofern der Entwickler die Entwicklung oder den Betrieb eines Entwickler-Plug-ins einstellen möchte oder die Rechte an einem Entwickler-Plug-in mittelbar oder unmittelbar an Dritte übertragen möchte (sei es durch eine Übertragung von Rechten, Gegenständen, Stimmrechten oder Anteilen), ist er verpflichtet, eRecht24 hiervon mindestens drei (3) Monate vorher schriftlich in Kenntnis zu setzen (einfache E-Mail ausreichend).
In diesem Fall ist der Entwickler zudem verpflichtet, eRecht24 auf deren Aufforderung sämtliche Rechte an und im Zusammenhang mit den Entwickler-Plug-ins einzuräumen, damit eRecht24 die Entwicklung und den Betrieb des Entwickler-Plug-ins auf eigene Rechnung künftig selbst fortführen kann.
